Normen sind prima: Sie schaffen Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit und reduzieren Risiken für alle Beteiligten. Doch nicht jede Baustelle fügt sich in die ideale Welt der Standards. Dann müssen Kreativität und Spezialprodukte ran: Das TKB-Merkblatt 20 zum Thema Sonderkonstruktionen ist im Oktober 2020 in aktualisierter Fassung erschienen.
• Wasserdampfbremsen zum Flüssigauftrag (für Estrich, der noch feucht ist, aber kurzfristig belegt werden soll),
• verfestigende Grundierungen (für trockenen Estrich mit instabiler Oberfläche),
• Unterlagsbahnen für Parkett und Holzpflaster (mindern Trittschall, steigern den Gehkomfort und reduzieren die mechanische Belastung nicht ganz fester Untergründe)
• Estrich mit „Beschleuniger“ für eine schnellere Trocknung (bei Termindruck)
Da diese Sonderlösungen – ihrer Natur nach – das sichere Feld der Normen (DIN 18356, DIN 18365) verlassen, sind Parkett- und Bodenleger verpflichtet, den Bauherrn vorab umfassend zu informieren, damit er in Kenntnis aller Vor- und Nachteile entscheiden kann. Für diese Beratung und die Formulierung des Angebots bietet das TKB-Merkblatt 20 die nötige Basis.
Die TKB-Merkblätter werden vom Industrieverband Klebstoffe e.V. herausgegeben und stehen auf der Website des Verbands zum Download zur Verfügung:
www.klebstoffe.com | zu den Merkblättern