Bodenbeläge für Umkleideräume, Duschräume oder Schwimmbadumgebungen in Rehakliniken gelten als Nassräume bzw. nassbelastete Barfußbereiche. An Nassraum-Bodenbeläge werden wichtige Anforderungen gestellt.
Da Bodenbeläge in Nassbereichen auch barfuß begangen werden, sind Sicherheitsstandards im Bereich der Rutschhemmung einzuhalten und somit rutschhemmende Sicherheitsbodenbeläge notwendig. Nassraumbeläge müssen reinigungsfreundlich und zugleich strapazierfähig sein und sowohl alltäglichen als auch außergewöhnlicher Belastungen standhalten. Hinzu kommen Anforderungen wie Desinfizierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit im Bereich der laufenden Unterhaltsreinigungen.