Alter Estrich musste raus
So auch bei der Restaurant-Sanierung: Beim Fräsen der Altuntergründe wurde ihm bewusst, dass der alte Estrich nicht mehr für die Aufnahme neuer Bodenbeläge geeignet war – Zimmermann meldete Bedenken an. Der Bauherr folgte seiner gut begründeten Argumentation und ließ den Estrich erneuern. „Wer bei ungeeigneten Voraussetzungen arbeitet, muss sich nicht wundern, wenn es später zu Reklamationen kommt. Hier muss man ganz klar seine Forderungen beim Bauherrn vorbringen und ihm verdeutlichen, dass man anders für die fachgerechte Ausführung nicht garantieren kann“, so Zimmermann.
„Schließlich ist keinem geholfen, wenn unter Zeitdruck und widrigen Bedingungen die Qualität leidet. In vielen Objekten kann einem das Weiterarbeiten ohne Bedenkenanmeldung das Genick brechen.“
Das nötige Selbstbewusstsein, dem Architekten oder Bauherrn gegenüber seine Position zu vertreten, bekommt man nur durch Erfahrung und Fachwissen: „Weiterbildung ist daher unumgänglich.“
Totalschaden: Erst beim Abfräsen der alten Restschichten wurde deutlich, dass der alte Estrich nicht sanierungsfähig war. Der Bauherr folgte dieser Ansicht und ließ einen neuen einbringen.